SAPIENTIA ET VIRTUS 

 Europäische Wirtschaftliche InteressenVereinigung der Senatoren

   
Der Senator ist ein Mitglied des Senats. Senat ( lateinisch Senatus: Rat der Alten ) hat seinen Ursprung im römischen Staat als ein Beirat des Königs und später der Magistrate, dessen Beschluss verbindlich war. Die römischen Senatoren wurden vom König, später von den Konsuln, auf Lebenszeit ernannt.
Heute ist der Senat häufig Bezeichnung für die zweite Kammer in parlamentarischen Regierungssystemen, in den Bundesstaaten für das parlamentarische Repräsentativorgan der Mitgliedstaaten beim Bund (z.B. in den USA). Weiterhin sind es die Richterkollegien des Bundesverfassungsgerichts, der Obersten Gerichtshöfe und andere Gerichte sowie Entscheidungsorgane der Universitäten oder Hochschulen, die den Rektor oder Präsidenten unterstützen. In der BRD trägt die Landesregierung der Städten Hamburg, Berlin und Bremen die Amtsbezeichnung Senat und in Bayern ist der Senat die zweite parlamentarische Kammer.

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung der Senatoren vereinigt als erste Rechtsform Senatoren, die durch die oben genannte Institution zum Senator ernannt wurden, gemäß der EWIV Verordnung EU-Nr. 2137/85 des Ministerrates.

Die Mitgliederzahl der Senatoren ist auf 540 Senatoren begrenzt.

Der Präsident der Vereinigung ist berechtigt aufgrund des § 10 Abs. 5)6)7 des Gründungsvertrags, Senatoren auf Zeit oder auf Lebenszeit zu ernennen.

Der Titel ist EU SENATOR (EWIV d. S.)